Allgemeine Geschäftsbedingungen
für digitale Produkte auf AILORIUM
Stand: September 2026. Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter von AILORIUM.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Erwerb digitaler Inhalte über ailorium.de. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
Die Produktdarstellung ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde gibt über die eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung und Bereitstellung des digitalen Inhalts zustande.
3. Preise und Zahlung
Es gilt der auf der Produktseite angezeigte Gesamtpreis. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden im Stripe-Zahlungsfenster angezeigt.
4. Bereitstellung digitaler Inhalte
Nach bestätigter Zahlung wird der digitale Inhalt über einen geschützten Download bereitgestellt. Der Käufer erhält außerdem eine Bestellnummer, mit der ein erneuter Download zusammen mit der beim Kauf verwendeten E-Mail-Adresse abgerufen werden kann.
5. Nutzungsrechte
Für das Vereinsfest-Komplettpaket gilt eine Vereinslizenz für einen Verein. Nutzung, Bearbeitung, Ausdruck und interne Weitergabe innerhalb dieses Vereins sind erlaubt. Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung, Weitergabe an andere Vereine oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Verbreitung der Dateien sind nicht erlaubt.
6. Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln. Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
7. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.